Allgemeine Geschäftsbedingungen von The Swissphotocouple, Rappenstrasse 18, 8307 Effretikon

Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

I. Definitionen

  1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck "fotografische Arbeit" bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit. Unter fotografischer Arbeit ist die Aufnahme und Bildbearbeitung zu verstehen. Bei der Bildbearbeitung wird zwischen "einfacher Bildbearbeitung" und "Bild-Retusche".
    • Einfache Bildbearbeitung. "Einfacher Bildbearbeitung" beinhaltet die Korrektur der Belichtung, des Kontrast und der Farbe, den Zuschnitt der Aufnahmen und Weiteres. Es können bereits hier gestalterische Elemente miteinfliessen.
    • Bild-Retusche. Unter "Bild-Retusche" verstehen sich Korrekturen von Haut-Unreinheiten, Narben, störenden Elementen u.ä.
  2. Der Gewünschte Bearbeitungsgrad der Aufnahmen wird im Vorfeld mit dem Kunden vereinbart.
  3. Fotograf. Der "Fotograf" ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte The Swissphotocouple, Rappenstrasse 18, 8307 Effretikon. Der Begriff "Fotograf" bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner.
  4. Kunde / Auftraggeber. Der "Kunde" oder "Auftraggeber" ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff "Kunde" oder "Auftraggeber" bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
  5. Parteien. Die "Parteien" sind der Fotograf und der Kunde oder Auftraggeber.
  6. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten-)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, USB, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als "Exemplar der fotografischen Arbeit" oder als "Exemplar".

II. Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen "AGB" gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde eine fotografische Arbeit beim Fotografen in Auftrag gibt. Sollte der Kunde diese AGB nicht akzeptieren wollen, hat er von einer Bestellung abzusehen.

III. Ausführung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
  3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
  4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
  5. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

IV. Haftung und Gewöhrleistung des Fotografen

  1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
  2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

  1. Im allgemeinen
    1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild- Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
    2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
    3. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei ...“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.
    4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
  2. Rechte Dritter
    1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
    2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
    3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

VI. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstausstellungen etc.

VII. Terminvereinbarungen, Absagen und Verspätungen

  1. Der Kunde muss eine verbindliche Reservierung für ein Shooting schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Er muss seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer angeben.
  2. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich und kostenpflichtig.
  3. Stornierung von vereinbarten Terminen für ein Shooting, das nicht länger als einen Werktag dauern soll: Bei einer Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden dem Auftraggeber keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei einer Absage nach 48 Stunden, aber bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist der Auftraggeber verpflichtet, 50% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Bei einer Stornierung nach 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Auftraggeber verpflichtet, 100% des vereinbarten Honorars zu begleichen. Der Fotograf stellt jedoch für zu kurzfristig abgesagte Termine einen Gutschein in Höhe des berechneten Honorars aus, der innerhalb eines Jahres eingelöst werden kann. Nach Ablauf von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden.
  4. Stornierung von vereinbarten Terminen für ein Shooting, das länger als einen Werktag dauern soll: Bei einer Absage bis 10 Tage vor dem vereinbarten Starttermin werden dem Auftraggeber keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei einer Absage nach 10 Tagen, aber bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin, ist der Auftraggeber verpflichtet, 50% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Bei einer Stornierung nach 24 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin ist der Auftraggeber verpflichtet, 100% des vereinbarten Honorars zu begleichen. Der Fotograf stellt jedoch für zu kurzfristig abgesagte Termine einen Gutschein in Höhe des berechneten Honorars aus, der innerhalb eines Jahres eingelöst werden kann. Nach Ablauf von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden.
  5. Die Regel der Ziffer VII.3 / VII.4. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird. Der Fotograf hält sich in solch einem Falle jedoch kulantere Stornierungsbedingungen vor.
  6. Verspätet sich der Auftraggeber um mehr als 30 Minuten zum vereinbarten Beginn der Aufnahmesitzung, ist der Fotograf berechtigt, wie bei einer Absage nach Ziffer VII.3 / VII.4. vorzugehen.
  7. Die Leistungen von für ein Shooting hinzugezogenen Dritten für Make-up und Hairstyling werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Für deren Honorare gelten ebenfalls die Bestimmungen der Ziffer VII.2 - VII.6. mit der Ausnahme, dass für deren Honorare kein später einlösbarer Gutschein ausgestellt wird.

VIII. Bestellungen, Lieferung und Versand

  1. Die Lieferung der Auswahl der besten Bilder des Shootings (in kleiner Auflösung, unretuschiert, als Vorschau) erfolgt spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach dem Shooting. Der Fotograf hält sich vor, diese Frist im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen nach Absprache mit dem Kunden zu erstrecken.
  2. Aufträge per E-Mail oder über den Online-Service der Website gelten als verbindlicher Vertragsabschluss zwischen den Parteien.
  3. Telefonische Bestellungen müssen schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
  4. Bei Expressaufträgen innerhalb von 24h ist ein Aufschlag von 100% der Bildbearbeitung und Retusche zu zahlen. Bei Eilaufträgen innerhalb von 2 Werktagen wird ein Aufschlag von 50% der Bildbearbeitung und Retusche fällig.
  5. Gutscheine können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über den Online-Service der Website bestellt werden. Gutscheine sind erst gültig, wenn die entsprechende Rechnung beglichen ist.
  6. Vorbehaltlich mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung wird der Auftrag innerhalb von maximal 15 Werktagen ausgeführt.
  7. Der Fotograf stellt keine Rohdaten zur Verfügung. Die Zusammenstellung für die Galerie zur Auswahl für den Kunden erfolgt durch den Fotografen. Der Mindestbetrag für eine bearbeitete Kopie mit voller Auflösung beträgt CHF 10.00 exkl. MwSt. ab Januar 2021.Der Mindestbetrag für eine retuschierte Kopie mit voller Auflösung beträgt CHF 20.00 exkl. MwSt. ab Januar 2021 (Die Bildbearbeitung beinhaltet Schärfe-, Kontrast- & Farbanpassung, sowie Anpassungen der Komposition & des Zuschnitts. Die Retusche beinhaltet hauptsächlich Hautretusche & Optimierung des Makeups sowie gegebenfalls entfernung von störenden Objekten).
  8. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt ohne Gewähr.
  9. Die Anzahl der auszuhändigenden Fotos hängt massgeblich von der jeweiligen individuellen Präsenzzeit sowie den möglichen Motiven ab.Der Auftraggeber kann keine Ansprüche auf eine Mindestanzahl von Exemplaren geltend machen. Die Anzahl der zu liefernden Exemplare richtet sich nach den Schätzungsangaben des Fotografen. Diese finden sich auf der Website des Fotografen unter https://swissphotocouple.ch/preise. Bei grösseren Projekten wie Hochzeits- oder Eventfotografie fällt die Anwendung einer Schätzungsangabe weg.
  10. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  11. Die Zustellung der Bilder erfolgt per Link über WeTransfer (https://swissphotocouple.wetransfer.com/) oder PicDrop (https://bilder.swissphotocouple.ch/). Der Link kann per E-Mail oder per Messenger zugestellt werden. Dieser Link ist nach Auslösung durch den Fotografen 28 Tage gültig.
  12. Der Versand von gedruckten Bildern erfolgt mit der Schweizerischen Post. Die Aufwands- & Versandkosten werden je nach Umfang der Bestellung berechnet, mindestens jedoch CHF 8.00.
  13. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für beschädigte oder verzögerte Sendungen.

IX. Zahlungsbedingungen

  1. Shootings für Privatkunden sind direkt im Anschluss in Bar zu bezahlen. Bezahlung auf Rechnung kann in Ausnahmefällen für Privatkunden gewährt werden.
  2. Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen beglichen werden.
  3. Wird eine Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung. Der Fotograf behält sich eine Mahngebühr von CHF 30.00 vor.
  4. Geschäftskunden sind verpflichtet, 50% des vereinbarten Honorars bereits nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Fotografen zu bezahlen. Der Fotograf beginnt mit der Arbeit am Projekt erst, wenn er die unterzeichnete Offerte und 50% des vereinbarten Honorars erhalten hat. Tritt der Geschäftskunde nach Projektbeginn vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, alle dem Fotografen bereits angefallenen Aufwendungen zu den üblichen Stundensätzen und Kosten zu bezahlen, soweit diese insgesamt die bereits geleistete Anzahlung von 50% des vereinbarten Honorars übersteigen. Im Falle einer Stornierung hat der Geschäftskunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars. Im Falle einer Stornierung nach 24 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin gilt Ziffer VII.3 / VII.4.

X. Referenzen

Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden (insbesondere bei Geschäftskunden) und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.
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